Rechtliches Stand September 2026

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN (AGB)

für den Erwerb und die Nutzung des JOBOTIC CARE Systems

VertragspartnerJOBOTIC CARE SYSTEMS AG
SitzStansstaderstrasse 90, Gebäude Mirage, 1. OG, 6370 Stans, Schweiz
KontaktE-Mail: info@jobotic-systems.ai
Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen der JOBOTIC CARE SYSTEMS AG („JOBOTIC CARE“) und ihren Kunden über den Erwerb und die Nutzung des JOBOTIC CARE Systems sowie damit zusammenhängender Hardware, Software, digitaler Leistungen, Nutzungspakete, Kommunikations-, KI-, Cloud-, Support- und sonstiger vereinbarter Leistungen.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Geschäftskunden. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Geschäftskunden gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Geschäftskunden im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Organisationen und Einrichtungen, die den Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen, beruflichen, institutionellen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit abschließen.

(4) Individuelle Vereinbarungen sowie die im jeweiligen Vertragsformular, Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer ausdrücklich einbezogenen Leistungs-, Paket- oder Servicebeschreibung getroffenen Vereinbarungen gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.

(5) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Geschäftskunden gelten nur, soweit JOBOTIC CARE ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und JOBOTIC CARE System

(1) JOBOTIC CARE ist ein KI-gestütztes digitales Begleit- und Assistenzsystem. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, dem ausgewählten Produkt bzw. Nutzungspaket und der einbezogenen Leistungsbeschreibung.

(2) Das JOBOTIC CARE System kann je nach vereinbarter Produktvariante insbesondere bestehen aus:

  • einem JOBOTIC CARE Tablet oder einem sonstigen vereinbarten Endgerät,
  • der CARE Basissoftware,
  • KI-gestützten Sprach- und Assistenzfunktionen,
  • Avatar- und Kommunikationsfunktionen,
  • Erinnerungs- und Organisationsfunktionen,
  • Medien-, Unterhaltungs- und Kommunikationsfunktionen,
  • der Video Call Companion App,
  • optionalen Kamera-, Analyse- und Assistenzfunktionen,
  • Cloud-, Kommunikations- und sonstigen Online-Diensten,
  • sowie weiteren ausdrücklich vereinbarten Funktionen und Services.

Das Gesamtsystem ist technisch als Zusammenspiel von Haupt-App, Companion-App und zentralem Konfigurationssystem konzipiert.

(3) Nicht sämtliche technisch möglichen, angekündigten, demonstrierten oder in Informations-, Entwicklungs-, Marketing- oder Präsentationsmaterialien beschriebenen Funktionen sind automatisch Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Geschuldet sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen.

(4) Funktionen können insbesondere abhängig von Produktversion, Land, Sprache, Endgerät, Konfiguration, technischer Verfügbarkeit und gebuchtem Nutzungspaket unterschiedlich verfügbar sein.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von JOBOTIC CARE, seiner Produkte, Funktionen und Leistungen auf der Website, in Broschüren, Präsentationen, Demonstrationen oder sonstigen Informations- und Marketingmaterialien stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

(2) Über die Website von JOBOTIC CARE kann derzeit kein Kauf-, Abonnement- oder sonstiger entgeltlicher Vertrag unmittelbar abgeschlossen werden. Interessenten können über die bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten mit JOBOTIC CARE Kontakt aufnehmen.

(3) Ein Vertrag kommt insbesondere durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, Annahme eines individuellen Angebots, ausdrückliche Auftragsbestätigung durch JOBOTIC CARE oder eine sonstige übereinstimmende rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Parteien zustande.

(4) Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Vertragsunterlagen.

(5) Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und in zumutbarer Weise die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

§ 4 Hardware, Basissoftware und Nutzungsrechte

(1) Soweit der Vertrag den Kauf eines JOBOTIC CARE Tablets oder sonstiger Hardware umfasst, werden das im Vertrag bezeichnete Gerät und das vereinbarte Zubehör nach Maßgabe des individuellen Vertrages verkauft.

(2) Die auf dem Gerät bereitgestellte CARE Basissoftware wird nicht verkauft. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht ausschließliches und grundsätzlich nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung auf dem hierfür vorgesehenen Gerät.

(3) Sämtliche Eigentums-, Urheber-, Software-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an der CARE Software, Benutzeroberfläche, Systemarchitektur, Dokumentation und sonstigen geschützten Bestandteilen verbleiben bei JOBOTIC CARE oder dem jeweiligen Rechteinhaber.

(4) Der Kunde darf die Software insbesondere nicht unbefugt vervielfältigen, bearbeiten, weiterveräußern, unterlizenzieren, öffentlich zugänglich machen, technische Schutzmaßnahmen umgehen oder dekompilieren, soweit eine entsprechende Handlung nicht aufgrund zwingenden Rechts zulässig ist.

(5) Eigene Inhalte und Daten des Kunden verbleiben dem Kunden zugeordnet. JOBOTIC CARE erhält daran nur diejenigen Rechte, die zur vertragsgemäßen Bereitstellung und Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

§ 5 Nutzungspakete und digitale Leistungen

(1) Online-, KI-, Cloud-, Kommunikations-, Companion-, Support- und sonstige laufende digitale Leistungen werden ausschließlich im Umfang des jeweils vereinbarten Nutzungspakets bereitgestellt.

(2) Inhalt, Preis, Abrechnungsweise, Beginn, Leistungsumfang und gegebenenfalls Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem individuellen Vertrag und der jeweiligen Paket- bzw. Leistungsbeschreibung.

(3) Der Erwerb der Hardware und das Nutzungspaket sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Die Beendigung eines Nutzungspakets führt daher grundsätzlich nicht zur Rückabwicklung eines bereits abgewickelten Hardwarekaufs. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(4) Nach Beendigung des Nutzungspakets können diejenigen Funktionen entfallen, die eine laufende Online-, Cloud-, KI-, Kommunikations- oder sonstige Serviceleistung voraussetzen. Lokale Funktionen bleiben erhalten, soweit sie technisch unabhängig von diesen Leistungen betrieben werden können und ihre dauerhafte Nutzung vertraglich vorgesehen ist.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise, Währung und Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.

(2) Gegenüber Verbrauchern werden die von ihnen zu zahlenden Preise einschließlich der anwendbaren Steuern und sonstigen zwingenden Preisbestandteile ausgewiesen. Gegenüber Geschäftskunden verstehen sich Preise grundsätzlich netto zuzüglich der jeweils geschuldeten Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder vergleichbarer Abgaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Einmalzahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, bei Warenlieferungen jedoch nicht vor Versandbereitschaft.

(4) Bei vereinbarter Ratenzahlung gelten ergänzend die hierfür vereinbarten Ratenzahlungsbedingungen.

(5) Bei Zahlungsverzug stehen JOBOTIC CARE die gesetzlichen Rechte zu. Eine Einschränkung oder Sperrung laufender digitaler Leistungen wegen Zahlungsverzugs erfolgt nur nach vorheriger Information und angemessener Fristsetzung sowie nur, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden verhältnismäßig ist.

§ 7 Lieferung und Eigentumsvorbehalt

(1) Liefergegenstand, Lieferanschrift und Lieferzeit ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.

(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten über, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

(3) Gegenüber Geschäftskunden richtet sich der Gefahrübergang nach dem individuellen Vertrag und ergänzend nach dem anwendbaren Recht.

(4) JOBOTIC CARE behält sich das Eigentum an gelieferter Hardware bis zur vollständigen Zahlung des hierfür geschuldeten Kaufpreises vor. Soweit nach dem anwendbaren Recht eine Registrierung oder sonstige Handlung zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts erforderlich ist, ist JOBOTIC CARE berechtigt, diese vorzunehmen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Beginn, Laufzeit und Kündigung laufender Nutzungspakete und sonstiger Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

(2) Soweit bei Verbraucherverträgen eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, richtet sich deren zulässige Dauer nach dem jeweils zwingend anwendbaren Verbraucherrecht. Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit kann sich der Vertrag nur in dem Umfang verlängern, wie dies nach dem zwingend anwendbaren Recht zulässig ist.

(3) Für Geschäftskunden gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Kündigungen können zumindest in Textform erklärt werden, soweit nicht gesetzlich oder individuell eine für den Kunden günstigere Regelung gilt.

§ 9 Updates, Weiterentwicklung und Änderungen digitaler Leistungen

(1) JOBOTIC CARE stellt die gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Sicherheits-, Fehlerbehebungs- und sonstigen erforderlichen Updates während des jeweils maßgeblichen Bereitstellungszeitraums zur Verfügung.

(2) JOBOTIC CARE entwickelt seine Systeme fortlaufend weiter. Laufende digitale Leistungen können aus sachlichem Grund geändert werden, insbesondere aufgrund:

  • technischer Weiterentwicklungen,
  • der Verbesserung von Sicherheit, Stabilität oder Benutzerfreundlichkeit,
  • geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen,
  • Änderungen eingesetzter KI-Modelle, Schnittstellen oder Drittanbieterdienste,
  • notwendiger Fehlerbehebungen,
  • oder sonstiger technischer oder betrieblicher Erfordernisse.

(3) Änderungen dürfen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten verursachen, sofern diese nicht gesondert vereinbart werden, und die vertraglich geschuldete Nutzung nicht entgegen zwingendem Recht unangemessen beeinträchtigen.

(4) Verbraucher werden über Änderungen, die den Zugang zu oder die Nutzung der digitalen Leistung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, klar und rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger informiert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Recht zur kostenfreien Vertragsbeendigung, bleiben unberührt.

§ 10 Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten

(1) Bestimmte Funktionen setzen insbesondere eine geeignete Stromversorgung, Internetverbindung, kompatible Hardware, aktuelle Softwarestände sowie gegebenenfalls Konten oder Dienste Dritter voraus.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, ihm zugeordnete Zugangsdaten angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen, erforderliche Sicherheits- und Aktualisierungshinweise zu beachten und JOBOTIC CARE erkennbare Sicherheitsvorfälle, missbräuchliche Nutzungen oder erhebliche technische Störungen unverzüglich mitzuteilen.

(3) Sicherheitsmechanismen, Zugriffsbeschränkungen und technische Schutzmaßnahmen dürfen nicht unbefugt umgangen oder manipuliert werden.

(4) Geschäftskunden sind dafür verantwortlich, das System in ihrem eigenen Verantwortungsbereich entsprechend der vereinbarten Zweckbestimmung einzusetzen, Nutzer angemessen einzuweisen und die für ihren Verantwortungsbereich erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen.

§ 11 KI-Funktionen, Zweckbestimmung und Systemgrenzen

(1) JOBOTIC CARE verwendet Funktionen künstlicher Intelligenz. KI-basierte Systeme erzeugen ihre Ausgaben auf Grundlage statistischer Modelle. Ihre Ergebnisse sind daher nicht in jedem Fall eindeutig oder fehlerfrei und können trotz angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen unvollständig, ungenau, missverständlich oder fehlerhaft sein.

(2) JOBOTIC CARE dient insbesondere der Unterstützung bei Kommunikation, Unterhaltung, Erinnerungen, sozialer Interaktion und Alltagsorganisation.

(3) Soweit für eine konkrete Produktvariante nicht ausdrücklich anders vereinbart und regulatorisch freigegeben, ist JOBOTIC CARE kein Diagnose-, Therapie-, medizinisches Überwachungs-, Pflege-, Alarm- oder Notrufsystem und ersetzt insbesondere keine ärztliche oder pflegerische Beurteilung, professionelle Betreuung oder menschliche Entscheidung.

(4) Gesundheitsbezogene Informationen, Medikamentenerinnerungen, Kamera- oder sonstige automatisierte Auswertungen, KI-Ausgaben, Erinnerungen und Benachrichtigungen dürfen nicht ungeprüft als alleinige Grundlage für medizinische, pflegerische oder sicherheitskritische Entscheidungen verwendet werden.

(5) In medizinischen Notfällen, Gefahrensituationen oder sonstigen zeitkritischen Situationen sind die hierfür vorgesehenen örtlichen Notfall-, Rettungs- oder Hilfesysteme zu nutzen.

(6) Die vorstehenden Hinweise beschreiben die Zweckbestimmung und funktionalen Grenzen des Systems. Sie beschränken weder gesetzliche Mängelrechte noch eine gesetzlich bestehende Haftung von JOBOTIC CARE.

§ 12 Drittanbieter und externe Dienste

(1) Einzelne Funktionen des JOBOTIC CARE Systems können Dienste oder technische Komponenten Dritter voraussetzen oder mit diesen zusammenwirken, insbesondere Telekommunikations-, Internet-, Medien-, KI-, Sprach-, Cloud- oder sonstige Online-Dienste.

(2) Soweit der Kunde Leistungen unmittelbar bei einem Drittanbieter bezieht, besteht das entsprechende Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter.

(3) JOBOTIC CARE haftet nicht für die eigenständige Leistungserbringung unabhängig vom Kunden beauftragter Drittanbieter. Die Verantwortung von JOBOTIC CARE für eigene vertragliche Leistungen und ausdrücklich geschuldete Integrationen bleibt unberührt.

(4) Änderungen, technische Anpassungen oder die Einstellung von Drittanbieterdiensten können Anpassungen einzelner Funktionen erforderlich machen. § 9 bleibt hiervon unberührt.

§ 13 Support, Wartung und Verfügbarkeit

(1) Umfang, Kontaktwege und gegebenenfalls Supportzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Nutzungspaket.

(2) Soweit nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement oder eine sonstige entsprechende Vereinbarung geschlossen wurde, werden keine bestimmten Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Behebungszeiten zugesagt.

(3) Eine jederzeit vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit internet-, cloud-, KI- oder kommunikationsabhängiger Funktionen wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche oder vertraglich ausdrücklich vereinbarte Rechte des Kunden bei von JOBOTIC CARE zu vertretender Nichtverfügbarkeit oder Leistungsstörung bleiben unberührt.

(4) Vorübergehende Einschränkungen aufgrund erforderlicher Wartungs-, Sicherheits- oder Aktualisierungsmaßnahmen sind zulässig, soweit diese sachlich erforderlich sind und die Interessen der Kunden angemessen berücksichtigt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bei Nicht- oder Schlechtleistung bleiben unberührt.

§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Datenschutzrechts verarbeitet.

(2) Einzelheiten insbesondere zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Datenkategorien, Empfängern, internationalen Datenübermittlungen, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Datenschutzhinweisen.

(3) Soweit JOBOTIC CARE personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet, wird, soweit rechtlich erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

(4) Geschäftskunden bleiben für diejenigen datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich, die ihrem eigenen Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit von ihnen veranlasster Datenverarbeitungen sowie für von ihnen zu erteilende Informationen oder einzuholende Einwilligungen.

(5) Nicht öffentliche geschäftliche, technische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei sind vertraulich zu behandeln, soweit sich aus ihrer Natur, einer gesonderten Vereinbarung oder gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.

§ 15 Mängelrechte und Gewährleistung

A. Verbraucher

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte des jeweils zwingend anwendbaren Rechts.

(2) Dies gilt insbesondere auch für gesetzliche Anforderungen an Waren mit digitalen Elementen sowie digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, soweit diese auf den jeweiligen Vertrag anwendbar sind.

(3) Gesetzlich zwingende Gewährleistungs-, Aktualisierungs- und Abhilferechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

B. Geschäftskunden

(4) Geschäftskunden haben gelieferte Hardware im kaufmännisch zumutbaren Umfang nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen, soweit nach dem anwendbaren Recht eine entsprechende Untersuchungs- oder Rügepflicht besteht.

(5) Bei Mängeln an Hardware ist JOBOTIC CARE gegenüber Geschäftskunden zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. JOBOTIC CARE kann grundsätzlich zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen, soweit dies für den Geschäftskunden zumutbar und gesetzlich zulässig ist.

(6) Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Geschäftskunden hinsichtlich neu gelieferter Hardware zwölf Monate ab dem gesetzlichen Fristbeginn. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, ausdrücklich übernommener Garantie, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, zwingender Produkthaftung oder soweit eine längere Frist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(7) Absatz 6 gilt nicht für Ansprüche wegen einer Vertragswidrigkeit laufend bereitzustellender digitaler Leistungen während des vereinbarten Bereitstellungszeitraums. Für diese gelten die jeweiligen vertraglichen Regelungen und das anwendbare Recht.

§ 16 Haftung

A. Verbraucher

(1) Gegenüber Verbrauchern haftet JOBOTIC CARE nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur, soweit eine Beschränkung der Haftung nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist.

(2) JOBOTIC CARE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von JOBOTIC CARE oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung bei Arglist, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach zwingendem Produkthaftungsrecht.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet JOBOTIC CARE nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit eine solche Begrenzung nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, haftet JOBOTIC CARE nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde oder ein Dritter

  • das JOBOTIC CARE System entgegen der vereinbarten Zweckbestimmung, den bereitgestellten Nutzungshinweisen oder erkennbaren Systemgrenzen verwendet,
  • erforderliche technische Voraussetzungen nicht bereitstellt,
  • unbefugt in Hard- oder Software eingreift oder diese verändert,
  • erforderliche Updates schuldhaft nicht installiert oder deren Installation verhindert,
  • Zugangsdaten oder Geräte schuldhaft nicht angemessen gegen unbefugten Zugriff schützt,
  • oder KI-generierte Informationen entgegen einem ausdrücklichen Hinweis ungeprüft als alleinige Grundlage für medizinische, pflegerische, sicherheitskritische oder sonstige Entscheidungen verwendet.

Dies gilt nur, soweit der betreffende Umstand für die Entstehung oder den Umfang des Schadens ursächlich geworden ist. Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

(5) JOBOTIC CARE schuldet bei KI-basierten Funktionen keinen bestimmten inhaltlichen Erfolg, soweit ein solcher nicht ausdrücklich vertraglich zugesagt wurde. KI-generierte Inhalte können aufgrund der Funktionsweise solcher Systeme unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein. Dies lässt die Verpflichtung von JOBOTIC CARE unberührt, die vertraglich geschuldeten Leistungen entsprechend den vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen bereitzustellen.

(6) Soweit Störungen oder Leistungsausfälle ausschließlich auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von JOBOTIC CARE beruhen, insbesondere auf vom Kunden selbst gewählten Telekommunikations-, Internet-, Stromversorgungs- oder Drittanbieterdiensten, haftet JOBOTIC CARE hierfür nicht. Dies gilt nicht, soweit JOBOTIC CARE den betreffenden Drittanbieter selbst zur Erfüllung eigener Vertragspflichten einsetzt und dessen Verhalten JOBOTIC CARE gesetzlich zuzurechnen ist.

B. Geschäftskunden

(7) Gegenüber Geschäftskunden haftet JOBOTIC CARE unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(8) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von JOBOTIC CARE auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Geschäftskunde regelmäßig vertrauen darf.

(9) Im Übrigen ist die Haftung von JOBOTIC CARE für leichte Fahrlässigkeit gegenüber Geschäftskunden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(10) Vorbehaltlich Absatz 7 und soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von JOBOTIC CARE gegenüber Geschäftskunden für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, ausgebliebene Einsparungen, Produktions- oder Betriebsausfälle, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten sowie Reputationsschäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein solcher Schaden nach Absatz 8 als vorhersehbarer, vertragstypischer Schaden aufgrund der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zu ersetzen ist.

(11) Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Absatz 7 ist die Gesamthaftung von JOBOTIC CARE aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis für sämtliche innerhalb eines Vertragsjahres leicht fahrlässig verursachten Schäden auf insgesamt 100 % der vom Geschäftskunden für die betroffene Leistung in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des ersten haftungsbegründenden Ereignisses des jeweiligen Vertragsjahres gezahlten oder geschuldeten Nettovergütung begrenzt. Als Vertragsjahr gilt jeweils ein Zeitraum von zwölf Monaten ab Beginn des Vertragsverhältnisses und jeder daran anschließende Zwölfmonatszeitraum. Besteht das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des ersten haftungsbegründenden Ereignisses noch keine zwölf Monate, ist die auf zwölf Monate hochgerechnete Nettovergütung maßgeblich. Bei einem einmaligen Hardwarekauf ist die Haftung insoweit auf den Netto-Kaufpreis der unmittelbar betroffenen Hardware begrenzt. Eine im individuellen Vertrag, MSA oder SLA ausdrücklich vereinbarte abweichende Haftungsobergrenze geht dieser Regelung vor.

(12) Die Haftungsobergrenze gemäß Absatz 11 gilt nicht in den in Absatz 7 genannten Fällen und nicht, soweit eine Haftungsbegrenzung nach zwingendem Recht unzulässig ist.

(13) Bei Verlust von Daten ist die Haftung von JOBOTIC CARE gegenüber Geschäftskunden, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und dem jeweiligen Risiko angemessener Datensicherung durch den Geschäftskunden erforderlich gewesen wäre. Die übrigen Haftungsausschlüsse und Haftungsobergrenzen dieses § 16 bleiben unberührt.

(14) JOBOTIC CARE haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Schäden, soweit diese durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Geschäftskunden oder eines von diesem eigenständig beauftragten Dritten verursacht wurden. Hierzu gehören insbesondere nicht von JOBOTIC CARE zu vertretende Störungen von Stromversorgung, Internet- oder Telekommunikationsverbindungen, kundeneigener IT-Infrastruktur oder sonstiger Systeme und Schnittstellen des Geschäftskunden. Die Verantwortlichkeit von JOBOTIC CARE für von ihr zur Erfüllung eigener Vertragspflichten eingesetzte Personen und Dienstleister bleibt nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der übrigen Bestimmungen dieses § 16 unberührt.

(15) JOBOTIC CARE haftet nicht für Schäden, die auf einer vertragswidrigen oder nicht bestimmungsgemäßen Nutzung des JOBOTIC CARE Systems, unbefugten Eingriffen oder Veränderungen, der schuldhaften Nichtbeachtung erforderlicher Sicherheits- oder Aktualisierungshinweise oder einer sonstigen vom Geschäftskunden zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, soweit diese Umstände für die Entstehung oder den Umfang des Schadens ursächlich geworden sind.

(16) Soweit eine vertraglich vereinbarte Funktion künstliche Intelligenz einsetzt, schuldet JOBOTIC CARE keinen bestimmten inhaltlichen Erfolg einer einzelnen KI-Ausgabe, sofern ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere begründet eine einzelne unrichtige, unvollständige oder abweichende KI-Ausgabe nicht ohne Weiteres eine Pflichtverletzung, sofern das System im Übrigen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und Funktionalität aufweist.

(17) Der Geschäftskunde ist verpflichtet, angemessene und zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen. Soweit eine schuldhafte Verletzung dieser Obliegenheit zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen hat, richtet sich die Ersatzpflicht nach den gesetzlichen Vorschriften über die Mitverursachung bzw. Schadensminderung.

(18) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von JOBOTIC CARE.

§ 17 Höhere Gewalt (Force Majeure)

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf einem Ereignis beruht, das außerhalb ihres zumutbaren Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegt, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war oder dessen Auswirkungen trotz angemessener und zumutbarer Maßnahmen nicht verhindert oder überwunden werden konnten (höhere Gewalt).

(2) Als Ereignisse höherer Gewalt kommen insbesondere in Betracht:

  • Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Erdbeben, Brände oder sonstige außergewöhnliche Naturereignisse,
  • Epidemien oder Pandemien,
  • Krieg, bewaffnete Konflikte, Terroranschläge, erhebliche politische Unruhen oder vergleichbare Sicherheitslagen,
  • rechtmäßige behördliche Maßnahmen, Verbote oder Beschränkungen,
  • Embargos, Sanktionen, Export- oder Importbeschränkungen sowie sonstige internationale Handelsbeschränkungen,
  • erhebliche und nicht von der betroffenen Partei zu vertretende Störungen der Energieversorgung, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur,
  • großflächige Ausfälle wesentlicher Rechenzentrums-, Cloud-, Kommunikations- oder Netzwerkinfrastrukturen,
  • Cyberangriffe oder sonstige erhebliche IT-Sicherheitsereignisse, sofern die betroffene Partei die nach Art, Umfang und Risiko angemessenen und zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat,
  • sowie erhebliche Störungen internationaler Liefer-, Transport- oder Produktionsketten, sofern diese für die betroffene Partei weder vermeidbar noch mit zumutbaren Maßnahmen überwindbar waren.

(3) Ausfälle oder Leistungsstörungen von Zulieferern, Hosting-, Cloud-, KI-, Telekommunikations-, Infrastruktur- oder sonstigen Drittanbietern gelten nicht allein deshalb als höhere Gewalt. Sie fallen nur unter diese Regelung, wenn der Ausfall seinerseits auf einem Ereignis im Sinne der Absätze 1 und 2 beruht und die betroffene Partei den Ausfall sowie dessen Auswirkungen trotz angemessener und zumutbarer Vorsorge-, Auswahl-, Sicherheits- und Ausweichmaßnahmen nicht verhindern oder überwinden konnte.

(4) Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung innerhalb angemessener Frist informieren, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Sie wird angemessene und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu begrenzen und die Vertragserfüllung so bald wie möglich wieder aufzunehmen.

(5) Für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt sind die hiervon betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Vereinbarte Leistungs-, Reaktions- oder Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Bereits fällige Zahlungsverpflichtungen für vor Eintritt des Ereignisses ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.

(6) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an und wird hierdurch die Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten erheblich beeinträchtigt, ist jede Partei berechtigt, den hiervon betroffenen noch nicht erfüllten Teil des Vertrages mit angemessener Frist in Textform zu beenden. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(7) Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Regelungen nur, soweit sie nicht zu einer Einschränkung zwingender gesetzlicher Rechte führen. Insbesondere bleiben zwingende Rechte wegen Nichtleistung, verspäteter Leistung, Mängeln, Rücktritt, Vertragsbeendigung oder Rückerstattung unberührt.

§ 18 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

(1) Sämtliche zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des auf den jeweiligen Vertrag anwendbaren Rechts bleiben unberührt.

(2) Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen und besteht nach dem anwendbaren Recht ein Widerrufs-, Rücktritts- oder vergleichbares Recht, erhält der Verbraucher die hierfür gesetzlich erforderlichen Informationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

(3) Soll eine Dienstleistung oder digitale Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.

(4) Gesetzliche Verbraucherrechte hinsichtlich Waren mit digitalen Elementen, digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen bleiben unberührt.

(5) Allein aus der Bereitstellung von Informationen oder einer Kontaktmöglichkeit auf der Website entsteht kein kostenpflichtiger Vertrag.

§ 19 Besondere Bestimmungen für Geschäftskunden

(1) Geschäftskunden dürfen JOBOTIC CARE ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und für die vereinbarten betrieblichen oder institutionellen Zwecke einsetzen.

(2) Die Nutzung durch weitere Unternehmen, externe Betreiber oder an nicht vereinbarten Standorten bedarf einer entsprechenden vertraglichen Berechtigung, soweit dies nach dem vereinbarten Lizenz- oder Nutzungskonzept erforderlich ist.

(3) Der Geschäftskunde ist für die ordnungsgemäße organisatorische Einbindung des Systems in seinen Verantwortungsbereich zuständig. Dies umfasst insbesondere die Festlegung berechtigter Nutzer und Administratoren sowie die Erfüllung der in seinem Verantwortungsbereich liegenden Informations-, Datenschutz- und Organisationspflichten.

(4) Besondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Schnittstellen, Rollout, Datenverarbeitung, Support oder sonstige Leistungen bedürfen einer entsprechenden individuellen Vereinbarung, insbesondere in einer Leistungsbeschreibung, einem SLA oder einer Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung.

(5) Geschäftskunden können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht bleibt hinsichtlich solcher Gegenansprüche bestehen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zwingendes Recht bleibt unberührt.

§ 20 Vertragsbeendigung und Daten

(1) Mit Beendigung eines Nutzungspakets enden die hiervon abhängigen Online-, KI-, Cloud-, Kommunikations- und Supportleistungen zum maßgeblichen Beendigungszeitpunkt.

(2) Soweit eigene Daten des Kunden exportiert werden können oder aufgrund zwingenden Rechts bereitgestellt werden müssen, erhält der Kunde hierzu im gesetzlich erforderlichen und technisch verfügbaren Umfang Gelegenheit.

(3) Personenbezogene Daten werden nach Vertragsbeendigung entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, den einschlägigen Datenschutzhinweisen und gegebenenfalls einer Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gelöscht, anonymisiert, zurückgegeben oder weiterhin gespeichert, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder andere zulässige Gründe eine weitere Speicherung erfordern.

(4) Die Beendigung laufender digitaler Leistungen lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche und einen rechtlich selbständigen, bereits abgewickelten Hardwarekauf grundsätzlich unberührt. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere verbundene Rechtsbehelfe eines Verbrauchers bei Vertragswidrigkeit, bleiben unberührt.

§ 21 Änderungen dieser AGB

(1) Für einen Vertrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

(2) Die Veröffentlichung einer neuen Fassung dieser AGB auf der Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch.

(3) Soweit bei einem laufenden Vertragsverhältnis eine Änderung bestehender Vertragsbedingungen erforderlich wird, erfolgt diese nur auf Grundlage einer gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Änderungsbefugnis.

(4) Eine Änderung muss sachlich gerechtfertigt und unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar sein.

(5) Soweit gesetzlich erforderlich, wird der Kunde rechtzeitig und transparent über die beabsichtigte Änderung, deren Zeitpunkt und die ihm zustehenden Rechte informiert.

(6) Die besonderen Regelungen über Änderungen digitaler Leistungen gemäß § 9 bleiben unberührt.

§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

A. Geschäftskunden

(1) Für Vertragsverhältnisse mit Geschäftskunden gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Geschäftskunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, Stans, Schweiz. JOBOTIC CARE bleibt berechtigt, den Geschäftskunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

B. Verbraucher

(3) Gegenüber Verbrauchern gilt schweizerisches Recht nur insoweit, als eine solche Rechtswahl nach den für den jeweiligen Verbrauchervertrag maßgeblichen Kollisionsnormen zulässig ist.

(4) Eine Rechtswahl darf insbesondere nicht dazu führen, dass einem Verbraucher der Schutz zwingender Bestimmungen entzogen wird, der ihm nach dem ohne Rechtswahl anwendbaren Recht zusteht.

(5) Für Verbraucher gelten die gesetzlich vorgesehenen internationalen und nationalen Gerichtsstände. Durch diese AGB wird kein zwingender Verbrauchergerichtsstand ausgeschlossen.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen zumindest in Textform dokumentiert werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.

(3) JOBOTIC CARE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Dienstleister und Unterauftragnehmer einzusetzen. Gesetzliche und vertragliche Anforderungen, insbesondere des Datenschutzes und der Informationssicherheit, bleiben unberührt.

(4) Die Übertragung eines Vertrages oder wesentlicher vertraglicher Rechte durch einen Geschäftskunden auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung von JOBOTIC CARE, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion zulasten eines Verbrauchers ist hiermit nicht verbunden.

Stand September 2026

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